Difference between revisions of "Special VFR"

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Bei solchen Wetterbedingungen sind keine VFR Flüge möglich, außer Sonder VFR. SVFR ermöglicht den Ein- beziehungsweise Ausflug aus einer Kontrollzone, auch dann, wenn die Wetterminima unterhalb VMC im Luftraum D liegen. Auch ein anschließender Weiterflug in Luftraum G unter Einhaltung der Wetterminima ist möglich. <br>
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Bei solchen Wetterbedingungen sind keine VFR Flüge möglich, außer Sonder VFR. SVFR ermöglicht den Ein- beziehungsweise Ausflug aus einer Kontrollzone, auch dann, wenn die Wetterminima unterhalb VMC im Luftraum D liegen. Auch ein anschließender Weiterflug in Luftraum G unter Einhaltung der Wetterminima ist möglich. <br>  
  
 
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#Platzverkehrslotse arbeitet bei der Delegation von SVFR immer nach den erhaltenen Freigaben der Anflugkontrollstelle <br>
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#Platzverkehrslotse arbeitet bei der Delegation von SVFR immer nach den erhaltenen Freigaben der Anflugkontrollstelle <br>  
#Bei Flugbewegungen unter SVFR sind alle geplanten und anstehenden Flugbewegungen an die zuständige Anflugkontrollstelle weiterzuleiten und entsprechende Freigaben anzufordern<br>
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#Bei Flugbewegungen unter SVFR sind alle geplanten und anstehenden Flugbewegungen an die zuständige Anflugkontrollstelle weiterzuleiten und entsprechende Freigaben anzufordern<br>  
#Die Anflugkontrollstelle kann Flugbewegungen selbst führen und nur an den Platzlotsen weitergeben wenn die Staffelung gewährleistet ist<br>
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#Die Anflugkontrollstelle kann Flugbewegungen selbst führen und nur an den Platzlotsen weitergeben wenn die Staffelung gewährleistet ist<br>  
 
#Bodensicht (RVR) beträgt mindestens 1500 Meter oder 800 Meter bei Hubschraubern o Hauptwolkenuntergrenze (Broken Clouds) beträgt mindestens 500 Fuß o Hubschrauber mit hoheitlichen Aufgaben (z.B. Polizei) oder Rettungshubschrauber dürfen auch bei geringerer Bodensicht bzw. Hauptwolkenuntergrenze fliegen.<br>
 
#Bodensicht (RVR) beträgt mindestens 1500 Meter oder 800 Meter bei Hubschraubern o Hauptwolkenuntergrenze (Broken Clouds) beträgt mindestens 500 Fuß o Hubschrauber mit hoheitlichen Aufgaben (z.B. Polizei) oder Rettungshubschrauber dürfen auch bei geringerer Bodensicht bzw. Hauptwolkenuntergrenze fliegen.<br>
  
 
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#Nur die zuständige Anflugkontrollstelle kann die Staffelung gewährleisten<br>
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#Ausschließlich die zuständige Anflugkontrollstelle kann SVFR Freigaben an den Platzverkehrslotsen oder Piloten erteilen o Die Delegation der Staffelung an den Platzverkehrslotsen ist nur nach Absprache möglich.<br>
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#Ausschließlich die zuständige Anflugkontrollstelle kann SVFR Freigaben an den Platzverkehrslotsen oder Piloten erteilen o Die Delegation der Staffelung an den Platzverkehrslotsen ist nur nach Absprache möglich.<br>  
#Zur Radarführung ist ein Squawk zu vergeben<br>
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#SVFR Flüge können auch durch die Anflugkontrolle geführt werden, dies trifft zu, wenn sehr viele Luftfahrzeuge im Anflug auf den Platz sind und die Anflugkontrolle entscheidet, dass der Platzlotse nicht für die Staffelung zuständig sein kann. Die Anflugkontrolle führt dann alle Luftfahrzeuge und gibt die Einflugfreigabe wenn er die Staffelung aufrecht erhalten kann<br>
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#SVFR Flüge können auch durch die Anflugkontrolle geführt werden, dies trifft zu, wenn sehr viele Luftfahrzeuge im Anflug auf den Platz sind und die Anflugkontrolle entscheidet, dass der Platzlotse nicht für die Staffelung zuständig sein kann. Die Anflugkontrolle führt dann alle Luftfahrzeuge und gibt die Einflugfreigabe wenn er die Staffelung aufrecht erhalten kann<br>  
#Staffelung nach geographischen Punkten ist nicht gestattet (z.B. Folgen von Flüssen oder Autobahnen zum Erhalt der Staffelung)<br>
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#Staffelung nach geographischen Punkten ist nicht gestattet (z.B. Folgen von Flüssen oder Autobahnen zum Erhalt der Staffelung)<br>  
 
#Nur eine Flugbewegung unter SVFR zur gleichen Zeit<br>
 
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#Übergabe der Staffelung an den Piloten sofern er den anderen Luftverkehrsteilnehmer in Sicht hat und versichert selbst für seine Staffelung zu sorgen<br>
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#Übergabe der Staffelung an den Piloten sofern er den anderen Luftverkehrsteilnehmer in Sicht hat und versichert selbst für seine Staffelung zu sorgen<br>  
 
#Piloten können sich gegenseitig sehen und so für eigene Staffelung sorgen, verliert jedoch ein Pilot die Sicht zum anderen Luftfahrzeug ist sofort Radarstaffelung oder vertikale Staffelung herzustellen<br>
 
#Piloten können sich gegenseitig sehen und so für eigene Staffelung sorgen, verliert jedoch ein Pilot die Sicht zum anderen Luftfahrzeug ist sofort Radarstaffelung oder vertikale Staffelung herzustellen<br>
  
 
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#Flügen unter SVFR sollen keine konkreten Steuerkurse oder Höhen zugewiesen bekommen, ansonsten nimmt man dem Piloten die Möglichkeit Wolken oder Hindernissen auszuweichen
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#Flügen unter SVFR sollen keine konkreten Steuerkurse oder Höhen zugewiesen bekommen, ansonsten nimmt man dem Piloten die Möglichkeit Wolken oder Hindernissen auszuweichen  
#Zum Erhalt der Staffelung dürfen aber maximale bzw. minimale Höhen zugewiesen werden, auch dürfen Himmelsrichtungen zur Festlegung der ungefähren Flugrichtung angewiesen werden
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#Zum Erhalt der Staffelung dürfen aber maximale bzw. minimale Höhen zugewiesen werden, auch dürfen Himmelsrichtungen zur Festlegung der ungefähren Flugrichtung angewiesen werden  
#Reduzierung der Staffelung durch den Tower Mit Zustimmung der Anflugkontrollstelle ist es möglich die Radar- bzw. vertikale Staffelung zu reduzieren.&nbsp;  
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#Reduzierung der Staffelung durch den Tower Mit Zustimmung der Anflugkontrollstelle ist es möglich die Radar- bzw. vertikale Staffelung zu reduzieren.&nbsp;
  
 
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=== Beispiel für den Einflug in die Kontrollzone  ===
 
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1. Pilot meldet sich beim Platzlotsen für den Einflug in die Kontrollzone, jedoch ist das Wetter IMC. 2. Der Platzlotse weist den Piloten an mit dem Anflug fortzufahren, erteilt aber noch keine Einfluggenehmigung. a. Phraseologie: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 2000 Meter, Wolken bedeckt 1400 Fuß, fliegen Sie weiter in Richtung Donauturm erwarten Sie SonderVFR, Piste 16, QNH 1013, ich rufe zurück. 3. Jetzt erfolgt die Koordination mit der Anflugkontrolle, Absprache ob Einflug unter SVFR möglich ist und Weitergabe von Informationen zum Luftfahrzeug (Position, Höhe, Geschwindigkeit etc.) 4. Anflugkontrolle genehmigt Einflug unter SVFR a. Phraseologie: SVFR genehmigt, nicht über 2000 Fuß, Tanspondercode 4617. 5. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. 6. Platzlotse gibt die SVFR Freigabe an den Piloten weiter a. Phraseologie: OE-AUT, fliegen Sie in die Kontrollzone über Donauturm SonderVFR ein, nicht über 2000 Fuß, Transpondercode 4617. 7. Nach Einflug in die Kontrollzone (überfliegen der Kontrollzonengrenze) muss der Platzlotse die Staffelung aufrecht erhalten bis das Luftfahrzeug gelandet ist. 8. Information an die Anflugkontrolle über die Beendigung des SVFR. Beispiel für den Ausflug aus der Kontrollzone 1. Nach der ersten Meldung des Piloten wird diesem mitgeteilt dass die Kontrollzone IMC ist und erfragen über welchen Punkt er ausfliegen möchte. a. Phraseologie: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 3600 Meter, Piste 29, QNH 1013 bestätigen Sie Ausflug über Seibersdorf. 2. Beantragung der SVFR Freigabe bei der Anflugkontrolle. a. Phraseologie: Erbitte Freigabe für SVFR, eine Diamond DA20, Ausflug über Seibersdorf. 3. Genehmigung durch die Anflugkontrolle a. Phraseologie: SVFR genehmigt, nicht höher als 2000 Fuß, Transpondercode 4616. 4. Übermittlung der SVFR Freigabe an den Piloten a. Phraseologie: OE-AUT, verlassen Sie die Kontrollzone SonderVFR über Seibersdorf, nicht höher als 2000 Fuß, Transpondercode 4616. 5. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. 6. Nach dem Start hat der Platzlotse die Verantwortung für die Staffelung. 7. SVFR gilt als beendet sobald der Pilot die Kontrollzonengrenze überfliegt. Anmerkungen - Zur besseren Koordination und Durchführung von SVFR Flügen können gemeinsame Absprachen zwischen Anflugkontrolle und dem Platzlotsen getroffen werden. Diese sind in der Realität schriftlich zu vermerken und verbindlich. - Kontrolltürme mit eigenem Radarsichtgerät (ASR) können gemäß Betriebsabsprachen auch selber vollständig, in eigener Verantwortlichkeit SVFR durchführen. Auf VATSIM nicht immer realisierbar, da viele Platzlotsen noch nicht über die Freigabe für eine Anflugkontrollstelle verfügen, das Radar aber vorhanden ist. (Hier besteht noch Klärungsbedarf mit dem Trainingsteam) Begriffe - Platzlotse – zuständiger Towerlotse (mind. S2 Rating) - Anflugkontrolle – zuständiger Radarlotse z.B. APP oder CTR (mind. S3 Rating) - ASR – Airport Surveillance Radar Chris Wirowski Mentor vACC-Austria  
 
 
1. Pilot meldet sich beim Platzlotsen für den Einflug in die Kontrollzone, jedoch ist das Wetter IMC. 2. Der Platzlotse weist den Piloten an mit dem Anflug fortzufahren, erteilt aber noch keine Einfluggenehmigung. a. Phraseologie: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 2000 Meter, Wolken bedeckt 1400 Fuß, fliegen Sie weiter in Richtung Donauturm erwarten Sie SonderVFR, Piste 16, QNH 1013, ich rufe zurück. 3. Jetzt erfolgt die Koordination mit der Anflugkontrolle, Absprache ob Einflug unter SVFR möglich ist und Weitergabe von Informationen zum Luftfahrzeug (Position, Höhe, Geschwindigkeit etc.) 4. Anflugkontrolle genehmigt Einflug unter SVFR a. Phraseologie: SVFR genehmigt, nicht über 2000 Fuß, Tanspondercode 4617. 5. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. 6. Platzlotse gibt die SVFR Freigabe an den Piloten weiter a. Phraseologie: OE-AUT, fliegen Sie in die Kontrollzone über Donauturm SonderVFR ein, nicht über 2000 Fuß, Transpondercode 4617. 7. Nach Einflug in die Kontrollzone (überfliegen der Kontrollzonengrenze) muss der Platzlotse die Staffelung aufrecht erhalten bis das Luftfahrzeug gelandet ist. 8. Information an die Anflugkontrolle über die Beendigung des SVFR. Beispiel für den Ausflug aus der Kontrollzone 1. Nach der ersten Meldung des Piloten wird diesem mitgeteilt dass die Kontrollzone IMC ist und erfragen über welchen Punkt er ausfliegen möchte. a. Phraseologie: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 3600 Meter, Piste 29, QNH 1013 bestätigen Sie Ausflug über Seibersdorf. 2. Beantragung der SVFR Freigabe bei der Anflugkontrolle. a. Phraseologie: Erbitte Freigabe für SVFR, eine Diamond DA20, Ausflug über Seibersdorf. 3. Genehmigung durch die Anflugkontrolle a. Phraseologie: SVFR genehmigt, nicht höher als 2000 Fuß, Transpondercode 4616. 4. Übermittlung der SVFR Freigabe an den Piloten a. Phraseologie: OE-AUT, verlassen Sie die Kontrollzone SonderVFR über Seibersdorf, nicht höher als 2000 Fuß, Transpondercode 4616. 5. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. 6. Nach dem Start hat der Platzlotse die Verantwortung für die Staffelung. 7. SVFR gilt als beendet sobald der Pilot die Kontrollzonengrenze überfliegt. Anmerkungen - Zur besseren Koordination und Durchführung von SVFR Flügen können gemeinsame Absprachen zwischen Anflugkontrolle und dem Platzlotsen getroffen werden. Diese sind in der Realität schriftlich zu vermerken und verbindlich. - Kontrolltürme mit eigenem Radarsichtgerät (ASR) können gemäß Betriebsabsprachen auch selber vollständig, in eigener Verantwortlichkeit SVFR durchführen. Auf VATSIM nicht immer realisierbar, da viele Platzlotsen noch nicht über die Freigabe für eine Anflugkontrollstelle verfügen, das Radar aber vorhanden ist. (Hier besteht noch Klärungsbedarf mit dem Trainingsteam) Begriffe - Platzlotse – zuständiger Towerlotse (mind. S2 Rating) - Anflugkontrolle – zuständiger Radarlotse z.B. APP oder CTR (mind. S3 Rating) - ASR – Airport Surveillance Radar Chris Wirowski Mentor vACC-Austria
 
  
 
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Revision as of 22:35, 13 January 2012

General

Sonder VFR kommt zur Anwendung wenn die

  1. Flugsicht <5 km beträgt oder die Wolkenuntergrenze
  2. <1500 Fuß über Grund ist.

Bei solchen Wetterbedingungen sind keine VFR Flüge möglich, außer Sonder VFR. SVFR ermöglicht den Ein- beziehungsweise Ausflug aus einer Kontrollzone, auch dann, wenn die Wetterminima unterhalb VMC im Luftraum D liegen. Auch ein anschließender Weiterflug in Luftraum G unter Einhaltung der Wetterminima ist möglich.


Grundlagen zur Durchführung von SVFR

  1. Die Verkehrslage gestattet die Durchführung
  2. Die Anflugkontrollstelle erteilt die Genehmigung
  3. Platzverkehrslotse arbeitet bei der Delegation von SVFR immer nach den erhaltenen Freigaben der Anflugkontrollstelle
  4. Bei Flugbewegungen unter SVFR sind alle geplanten und anstehenden Flugbewegungen an die zuständige Anflugkontrollstelle weiterzuleiten und entsprechende Freigaben anzufordern
  5. Die Anflugkontrollstelle kann Flugbewegungen selbst führen und nur an den Platzlotsen weitergeben wenn die Staffelung gewährleistet ist
  6. Bodensicht (RVR) beträgt mindestens 1500 Meter oder 800 Meter bei Hubschraubern o Hauptwolkenuntergrenze (Broken Clouds) beträgt mindestens 500 Fuß o Hubschrauber mit hoheitlichen Aufgaben (z.B. Polizei) oder Rettungshubschrauber dürfen auch bei geringerer Bodensicht bzw. Hauptwolkenuntergrenze fliegen.

Staffelung

  1. SVFR zu SVFR oder SVFR zu IFR Flügen erfordern Radarstaffelung (mind. 3 NM) oder vertikale Staffelung (mind. 1000 Fuß)
  2. Nur die zuständige Anflugkontrollstelle kann die Staffelung gewährleisten
  3. Ausschließlich die zuständige Anflugkontrollstelle kann SVFR Freigaben an den Platzverkehrslotsen oder Piloten erteilen o Die Delegation der Staffelung an den Platzverkehrslotsen ist nur nach Absprache möglich.
  4. Zur Radarführung ist ein Squawk zu vergeben
  5. SVFR Flüge können auch durch die Anflugkontrolle geführt werden, dies trifft zu, wenn sehr viele Luftfahrzeuge im Anflug auf den Platz sind und die Anflugkontrolle entscheidet, dass der Platzlotse nicht für die Staffelung zuständig sein kann. Die Anflugkontrolle führt dann alle Luftfahrzeuge und gibt die Einflugfreigabe wenn er die Staffelung aufrecht erhalten kann
  6. Staffelung nach geographischen Punkten ist nicht gestattet (z.B. Folgen von Flüssen oder Autobahnen zum Erhalt der Staffelung)
  7. Nur eine Flugbewegung unter SVFR zur gleichen Zeit
Reduzierte Staffelung

Die Staffelung darf unter folgenden Bedingungen reduziert werden

  1. Der Platzlotse hat alle Flugbewegungen immer in Sicht und kann direkt eingreifen
  2. Übergabe der Staffelung an den Piloten sofern er den anderen Luftverkehrsteilnehmer in Sicht hat und versichert selbst für seine Staffelung zu sorgen
  3. Piloten können sich gegenseitig sehen und so für eigene Staffelung sorgen, verliert jedoch ein Pilot die Sicht zum anderen Luftfahrzeug ist sofort Radarstaffelung oder vertikale Staffelung herzustellen

Navigation

  1. Flügen unter SVFR sollen keine konkreten Steuerkurse oder Höhen zugewiesen bekommen, ansonsten nimmt man dem Piloten die Möglichkeit Wolken oder Hindernissen auszuweichen
  2. Zum Erhalt der Staffelung dürfen aber maximale bzw. minimale Höhen zugewiesen werden, auch dürfen Himmelsrichtungen zur Festlegung der ungefähren Flugrichtung angewiesen werden
  3. Reduzierung der Staffelung durch den Tower Mit Zustimmung der Anflugkontrollstelle ist es möglich die Radar- bzw. vertikale Staffelung zu reduzieren. 

Beispiel für den Einflug in die Kontrollzone

1. Pilot meldet sich beim Platzlotsen für den Einflug in die Kontrollzone, jedoch ist das Wetter IMC. 2. Der Platzlotse weist den Piloten an mit dem Anflug fortzufahren, erteilt aber noch keine Einfluggenehmigung. a. Phraseologie: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 2000 Meter, Wolken bedeckt 1400 Fuß, fliegen Sie weiter in Richtung Donauturm erwarten Sie SonderVFR, Piste 16, QNH 1013, ich rufe zurück. 3. Jetzt erfolgt die Koordination mit der Anflugkontrolle, Absprache ob Einflug unter SVFR möglich ist und Weitergabe von Informationen zum Luftfahrzeug (Position, Höhe, Geschwindigkeit etc.) 4. Anflugkontrolle genehmigt Einflug unter SVFR a. Phraseologie: SVFR genehmigt, nicht über 2000 Fuß, Tanspondercode 4617. 5. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. 6. Platzlotse gibt die SVFR Freigabe an den Piloten weiter a. Phraseologie: OE-AUT, fliegen Sie in die Kontrollzone über Donauturm SonderVFR ein, nicht über 2000 Fuß, Transpondercode 4617. 7. Nach Einflug in die Kontrollzone (überfliegen der Kontrollzonengrenze) muss der Platzlotse die Staffelung aufrecht erhalten bis das Luftfahrzeug gelandet ist. 8. Information an die Anflugkontrolle über die Beendigung des SVFR. Beispiel für den Ausflug aus der Kontrollzone 1. Nach der ersten Meldung des Piloten wird diesem mitgeteilt dass die Kontrollzone IMC ist und erfragen über welchen Punkt er ausfliegen möchte. a. Phraseologie: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 3600 Meter, Piste 29, QNH 1013 bestätigen Sie Ausflug über Seibersdorf. 2. Beantragung der SVFR Freigabe bei der Anflugkontrolle. a. Phraseologie: Erbitte Freigabe für SVFR, eine Diamond DA20, Ausflug über Seibersdorf. 3. Genehmigung durch die Anflugkontrolle a. Phraseologie: SVFR genehmigt, nicht höher als 2000 Fuß, Transpondercode 4616. 4. Übermittlung der SVFR Freigabe an den Piloten a. Phraseologie: OE-AUT, verlassen Sie die Kontrollzone SonderVFR über Seibersdorf, nicht höher als 2000 Fuß, Transpondercode 4616. 5. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. 6. Nach dem Start hat der Platzlotse die Verantwortung für die Staffelung. 7. SVFR gilt als beendet sobald der Pilot die Kontrollzonengrenze überfliegt. Anmerkungen - Zur besseren Koordination und Durchführung von SVFR Flügen können gemeinsame Absprachen zwischen Anflugkontrolle und dem Platzlotsen getroffen werden. Diese sind in der Realität schriftlich zu vermerken und verbindlich. - Kontrolltürme mit eigenem Radarsichtgerät (ASR) können gemäß Betriebsabsprachen auch selber vollständig, in eigener Verantwortlichkeit SVFR durchführen. Auf VATSIM nicht immer realisierbar, da viele Platzlotsen noch nicht über die Freigabe für eine Anflugkontrollstelle verfügen, das Radar aber vorhanden ist. (Hier besteht noch Klärungsbedarf mit dem Trainingsteam) Begriffe - Platzlotse – zuständiger Towerlotse (mind. S2 Rating) - Anflugkontrolle – zuständiger Radarlotse z.B. APP oder CTR (mind. S3 Rating) - ASR – Airport Surveillance Radar Chris Wirowski Mentor vACC-Austria