Special VFR

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General

Sonder VFR kommt zur Anwendung wenn die

  1. Wenn die Flugsicht  weniger als 5 km beträgt.
  2. Wenn die Hauptwolkenuntergrenze geringer als 1500 Fuß über Grund ist.

Bei solchen Wetterbedingungen sind keine Standard Sichtflüge Flüge möglich, außer Sondersichtflüge(SVFR). SVFR ermöglicht den Ein- beziehungsweise Ausflug aus einer Kontrollzone, auch dann, wenn die Wetterminima unterhalb VMC (visual meterological conditions) in kontrolliertem Luftraum liegen. Nach dem eventuellen Verlassen der Kontrollzone(CTR) ist ein Weiterflug auch Airspace E möglich


Grundlagen zur Durchführung von SVFR

  1. Die Verkehrslage gestattet die Durchführung
  2. Die Anflugkontrollstelle erteilt die Genehmigung, sofern der Turm keine eigenständige Radarkontrollstelle ist oder den Flieger nicht in Sicht hat.
  3. Platzverkehrslotse arbeitet bei der Delegation von SVFR immer nach den erhaltenen Freigaben der Anflugkontrollstelle
  4. Bei Flugbewegungen unter SVFR sind alle geplanten und anstehenden Flugbewegungen an die zuständige Anflugkontrollstelle weiterzuleiten und entsprechende Freigaben anzufordern
  5. Die Anflugkontrollstelle kann Flugbewegungen selbst führen und nur an den Platzlotsen weitergeben wenn die Staffelung gewährleistet ist
  6. Bodensicht (RVR) beträgt mindestens 1500 Meter oder 800 Meter bei Hubschraubern o Hauptwolkenuntergrenze (Broken Clouds) beträgt mindestens 500 Fuß o Hubschrauber mit hoheitlichen Aufgaben (z.B. Polizei) oder Rettungshubschrauber dürfen auch bei geringerer Bodensicht bzw. Hauptwolkenuntergrenze fliegen.

Staffelung

  1. SVFR zu SVFR oder SVFR zu IFR Flügen erfordern Radarstaffelung (mind. 3 NM) oder vertikale Staffelung (mind. 1000 Fuß)
  2. Sobald die Staffelung auf Radarbasis zwischen einem SVFR und einem IFR Luftfahrzeug (LFZ) hergestellt ist, sind beide darüber zu informieren und die jeweilige Position des anderen Luftfahrzeug zu melden. Sollte die Staffelung unterschritten werden, hat der Flieger unter IFR right of way, außer wenn der Flieger unter SVFR, seine aktuelle Position nicht genau bestimmen kann.
  3. Bevor eine SVFR Freigabe gegeben wird, ist die Anflugskontrollstelle zu informieren, da diese eventuell in die Staffelung eingreifen muss
  4. Zur Radarführung ist ein Squawk zu vergeben
  5. Damit ein SVFR Flug durchgeführt werden kann, muss entweder eine Radarstation die Führung und Staffelung übernehmen, oder der zuständige Turm muss den Verkehr durchgehend in Sicht haben
  6. Staffelung nach geographischen Punkten ist nicht gestattet (z.B. Folgen von Flüssen oder Autobahnen zum Erhalt der Staffelung)
  7. Nur eine Flugbewegung unter SVFR zur gleichen Zeit
  8. Falls die Durchführung von SVFR Flügen innerhalb einer Kontrollzone es verlangt, dass sich der Pilot, der sich zB in einer Platzrunde befindet, den direkten Platzbereich verlässt, so ist dieser unverzüglich darüber zu informieren. Er hat außerdem den Verlust der direkten Sicht auf den Platz oder eines eindeutigen Identifikationsmerkmals des Platzes zu melden. Der Pilot muss dann über die Lage des Platzes und Entfernung informiert werden.
Reduzierte Staffelung

Die Staffelung darf unter folgenden Bedingungen reduziert werden

  1. Der Platzlotse hat alle Flugbewegungen immer in Sicht und kann direkt eingreifen
  2. Übergabe der Staffelung an den Piloten sofern er den anderen Luftverkehrsteilnehmer in Sicht hat und versichert selbst für seine Staffelung zu sorgen
  3. Piloten können sich gegenseitig sehen und so für eigene Staffelung sorgen, verliert jedoch ein Pilot die Sicht zum anderen Luftfahrzeug ist sofort Radarstaffelung oder vertikale Staffelung herzustellen
  4. Beide Piloten haben den Lotsen unverzüglich zu informieren, wenn die eigene Staffelung auf Sicht nicht aufrecht erhalten werden kann und sollen darüber auch informiert werden.

Navigation

  1. Flügen unter SVFR sollen keine konkreten Steuerkurse oder Höhen zugewiesen bekommen, ansonsten nimmt man dem Piloten die Möglichkeit Wolken oder Hindernissen auszuweichen
  2. Zum Erhalt der Staffelung dürfen aber maximale bzw. minimale Höhen zugewiesen werden, auch dürfen Himmelsrichtungen zur Festlegung der ungefähren Flugrichtung angewiesen werden
  3. Reduzierung der Staffelung durch den Tower Mit Zustimmung der Anflugkontrollstelle ist es möglich die Radar- bzw. vertikale Staffelung zu reduzieren.
  4. Der Pilot ist über Hindernisse in seinem Luftraum zu informieren, sofern er diese nicht eigenständig meldet
  5. sollte ein Pilot die Orientierung verlieren oder kein passendes visuelles Identifikations- bzw Positionsbestimmungsmerkmal finden, so ist ihm entweder die Lage und Entfernung zum Platz und etwaige Hindernisse mitzuteilen oder ein eindeutiges Navigationsmerkmal, welches sich in seiner aktuellen Lage mit Sicherheit finden lässt, mit Position und Entfernung mitzuteilen. Sollte der Pilot trotz dieser Anweisungen sich seiner aktuellen Position immer noch nicht sicher sein, so können ihm, sofern über MRVA, in diesem Fälle headings bzw Himmelsrichtungen empfohlen werden. 

Beispiele für den Einflug in die Kontrollzone

Beispiel auf deutsch

Pilot: Wien Turm, Servus, OE-AUT. LOWW_TWR: OE-AUT, Wien Turm, Servus. Pilot: OE-AUT, circa 3 Meilen südlich von Seibersdorf, in 1500ft, Transponder 7000, zur Landung. LOWW_TWR: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 2000 Meter, Wolken bedeckt 1400 Fuß, fliegen Sie weiter in Richtung Seibersdorf, erwarten Sie Sondersichtflug, Ich rufe zurück. LOWW_TWR: OE-AUT, Fliegen Sie in die Kontrollzone über Sector S als Sondersichtflug ein, nicht über 1500 Fuß, Transponder 7000. Pilot: Einflug in die Kontrollzone Über Sector S als Sondersichtflug genehmigt, 1500 Fuß oder darunter, Transponder 7000, QNH 1009, OE-AUT. LOWW_TWR: OE-AUT, melden Sie Platz in Sicht, Verlust der Orientierung oder Verlust der Erdsicht. Pilot: Verstanden, melde Platz in Sicht Pilot: Platz in Sicht, OE-AUT. LOWW_TWR: OE-AUT, fliegen Sie in den Endanflug Piste 29, kein weiterer Verkehr in der Kontrollzone. Pilot:  Fliege in den Endanflug Piste 29, OE-AUT. LOWW_TWR: OE-AUT, Wind 290 Grad, 10 Knoten, Piste 29, Landung frei.(sofern eine RVR gegeben ist, oder sich die Hauptwolkenuntergrenze ändert, ist dies dem Piloten mitzuteilen)

Pilot: Landung frei, Piste 29, OE-AUT.

Beispiel auf englisch
Pilot:    Wien Tower, good afternoon, G-WIRO.
LOWW_TWR: G-WIRO, Wien Tower, Servus.
Pilot:    G-WIRO, 3 miles south of Seibersdorf, 1500ft, Squawk 7000 Information W for Landing 
LOWW_TWR: G-WIRO, CTR Wien IMC, visibility 2000 meters, broken clouds 1400 feet, continue to Seibersdorf, expect special-VFR, Runway 29, QNH 1009. I call you back.
LOWW_TWR: G-WIRO, enter the CTR via Sector S as special-VFR flight, not above 1500 feet, squawk 7000.
Pilot:    Entering CTR via Sector S special-VFR approved, not above 1500 feet, squawk 7000, QNH 1009, G-WIRO.
LOWW_TWR: G-WIRO, continue approach, report airport in sight, loosing ground view or no clear navigational evidence
Pilot:    Wilco and will report Airport in sight G-WIRO.
Pilot:    Airport in sight, G-WIRO.
LOWW_TWR: G-WIRO, join final for runway 29, no further traffic in the CTR.
Pilot:    Joining final Runway 29, G-WIRO.
LOWW_TWR: G-WIRO, Wind 290 degrees, 10 knots, Runway 29, cleared to land.
Pilot:    Cleared to land, Runway 29, G-WIRO.



Example for leaving the CTR

Example in german
Pilot: Wien Turm, Servus, OE-AUT.
LOWW_TWR: OE-AUT, Wien Turm, Servus.
Pilot: OE-AUT, Diamond DA20, am GAT, VFR nach Wiener Neustadt Ost, erbitte Platzinformationen.
LOWW_TWR: OE-AUT, Kontrollzone Wien IMC, Sicht 2000 Meter, Wolken bedeckt 1400 Fuß, erwarten Sie Sonder-VFR, Piste 29, QNH 1009. Ich rufe zurück.
  • Jetzt erfolgt die Koordination mit der Anflugkontrolle, Absprache ob Ausflug unter SVFR möglich ist und Weitergabe von Informationen zum Luftfahrzeug, Ausflugroute etc. Anflugkontrolle genehmigt Ausflug unter SVFR und gibt folgende Informationen an den Tower Controller: SVFR genehmigt, nicht über 1500 Fuß, Tanspondercode 4610. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. Möchte die Anflugkontrollstelle selbst die Führung des Lfz. übernehmen, so erfolgt nach der Übermittlung der Startfreigabe die Anweisung, die Anflugkontrolle zu rufen. Nach dem Start muss der Platzlotse die Staffelung aufrecht erhalten.
LOWW_TWR: OE-AUT, verlassen Sie die Kontrollzone über Sector S, Sonder-VFR, nicht über 1500 Fuß, Transponder 4610.
Pilot:    Ausflug aus der Kontrollzone, Sonder-VFR genehmigt, nicht über 1500 Fuß, Transponder 4610, QNH 1009. Wir sind dann rollbereit, OE-AUT.
LOWW_TWR: OE-AUT, rollen Sie zum Rollhalt Piste 29 über M.
Pilot:    Rollhalt Piste 29 über M, OE-AUT.

LOWW_TWR: Wind 290 Grad, 10 Knoten, Piste 29, Start frei.
Pilot:    Start frei, Piste 29, OE-AUT.

LOWW_TWR: OE-AUT, identifiziert, angezeigte Höhe 1300 Fuß.
Pilot:    Verstanden, OE-AUT.

LOWW_TWR: OE-AUT, Sie verlassen jetzt die Kontrollzone, Transponder VFR, Frequenzwechsel genehmigt.
Pilot:    Frequenzwechsel genehmigt, danke, OE-AUT.
  • Über die Beendigung des SVFR ist die Anflugkontrollstelle unverzüglich zu informieren.
Beispiel auf englisch
Pilot:    Wien Tower, hello, G-WIRO.
LOWW_TWR: G-WIRO, Wien Tower, good day.
Pilot:    G-WIRO, Diamond DA20, at the GAT, VFR to Wiener Neustadt Ost, information A.
LOWW_TWR: G-WIRO, CTR Wien IMC, visiility 2000 meters, broken clouds 1400 feet, expect special-VFR, QNH 1009, i call you back.
  • Jetzt erfolgt die Koordination mit der Anflugkontrolle, Absprache ob Ausflug unter SVFR möglich ist und Weitergabe von Informationen zum Luftfahrzeug, Ausflugroute etc. Anflugkontrolle genehmigt Ausflug unter SVFR und gibt folgende Informationen an den Tower Controller: SVFR genehmigt, nicht über 1500 Fuß, Tanspondercode 4610. Wenn die Anflugkontrolle zustimmt, dass der Flieger beim Platzlotsen auf der Frequenz bleibt ist der Platzlotse auch für die Staffelung verantwortlich. Die Anflugkontrolle hält aber weiterhin die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen die unter SVFR oder IFR fliegen. Möchte die Anflugkontrollstelle selbst die Führung des Lfz. übernehmen, so erfolgt nach der Übermittlung der Startfreigabe die Anweisung, die Anflugkontrolle zu rufen. Nach dem Start muss der Platzlotse die Staffelung aufrecht erhalten.
LOWW_TWR: G-WIRO, leave CTR via Sector S, special-VFR, not above 1500 feet, squawk 4610.
Pilot:    Leaving CTR via Sector S approved, special-VFR, not above 1500 feet, squawk 4610, QNH 1009 and we are ready for taxi, G-WIRO.
LOWW_TWR: G-WIRO, taxi to holding point runway 29 via M.
Pilot:    Holding point runway 29 via M, G-WIRO.

LOWW_TWR: Wind 290 degrees, 10 knots, runway 29, cleared for takeoff.
Pilot:    Cleared for takeoff, runway 29, G-WIRO.

LOWW_TWR: G-WIRO, identified, at altitude 1300 feet.
Pilot:    Roger, G-WIRO.

LOWW_TWR: G-WIRO, you are about to leave the CTR, squawk VFR, frequency change approved.
Pilot:    Squawk VFR, frequency change approved, G-WIRO.
  • Über die Beendigung des SVFR ist die Anflugkontrollstelle unverzüglich zu informieren.